Regiearbeiten bei großen Baumaßnahmen effizient planen
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Kurz gesagt

Regiearbeiten sind Leistungen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, statt über einen Festpreis im Leistungsverzeichnis. Auf großen Baustellen entscheiden drei Dinge über Gewinn oder Verlust: eine klare schriftliche Beauftragung, lückenlose Stundennachweise und die Trennung von Regie- und Vertragsleistungen. Wer das Bautagebuch von Tag eins an sauber führt, muss bei der Abrechnung nichts geschenkt geben.

Drei Kollegen, ein Bagger, acht Stunden Kabelziehen im Schlamm – und am Monatsende streicht der Bauherr 60 Prozent der Stunden zusammen. Warum? Weil niemand die Regiearbeit schriftlich beauftragt hat und die Stundenzettel nur „ungefähr” aussahen. Genau so sieht der klassische Streitfall rund um Regiearbeiten aus.

Regiearbeiten sind Leistungen, die nicht über Positionen des Leistungsverzeichnisse laufen, sondern nach tatsächlichem Aufwand – meist in Stundenlöhnen abgerechnet werden. Auf großen Baumaßnahmen gehören sie zum Alltag: Witterungsschäden, Nachträge, Leistungsänderungen, behindernde Umstände. Das Problem: Sie sind zugleich die häufigste Quelle für Abrechnungsstreitigkeiten.

In diesem Beitrag zeige ich Ihnen, wie Sie Regiearbeiten von der ersten Stunde an planen, dokumentieren und abrechnen – vom schriftlichen Auftrag über das Bautagebuch bis zum Stundennachweis. Praxisnah, vom Arbeitsschritt her gedacht. Und eines vorweg: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern Handwerkspraxis – im Einzelfall zählt Ihr Vertrag.

Auf einen Blick
Regiearbeiten effizient planen: So gelingt die Abrechnung
Kernaussage
Regiearbeiten ohne schriftliche Beauftragung oder ohne anerkannte Stundennachweise sind im Streitfall praktisch nicht durchsetzbar – die Beweislast für geleistete Stunden liegt beim Auftragnehmer, ni…
Das Wichtigste
1

Regiearbeit ohne schriftlichen Regieschein vor Arbeitsbeginn ist im Streitfall praktisch nicht durchsetzbar – die Beweislast liegt beim Auftragnehmer.

2

Stundennachweise müssen pro Person, pro Tag und pro Leistung erfasst werden; Sammelzeilen werden bei Prüfungen regelmäßig gekürzt.

3

Trennen Sie Vertragsleistung, Nachtrag (VOB/B § 1 Abs. 4, § 2) und Regie strikt – messbare Leistungen als Nachtrag, nur Aufwandsleistungen als Regie.

4

Wartezeiten und Behinderungen gehören ins Bautagebuch, inklusive Uhrzeit und Grund – sie können unter VOB/B § 6 vergütungsfähig sein.

5

Digitale Zeiterfassung mit Gegenzeichnung auf dem Tablet verkürzt den Abrechnungslauf deutlich und senkt die Abstrichquote bei Regiestunden.

Was Regiearbeiten wirklich sind – und warum sie so oft Streit kosten

Regiearbeiten sind Leistungen außerhalb der vertraglich festgelegten Positionen, die nach Zeit- und Materialaufwand abgerechnet werden. Kurz gesagt: Sie arbeiten, und die Uhr läuft. Geregelt wird das Verhältnis typischerweise über die VOB/B, insbesondere § 2 Abs. 5 und § 1 Abs. 4 – dort geht es um geänderte und zusätzliche Leistungen, für die Sie eine Vergütung verlangen können, wenn die Leistung beauftragt wurde.

Warum ist das so streitanfällig? Weil die beiden Parteien bei Vertragsleistungen auf einem gemeinsamen Beweismittel aufbauen: Bei Vertragsleistungen regelt das Aufmaß die Zahlung – beide Parteien messen dieselbe Wand und kommen auf dieselbe Quadratmeterzahl. Bei Regieleistungen fehlt dieser objektive Anker: Der Nachweis Ihrer Stunden basiert einzig auf Ihrer Dokumentation. Die Beweislast liegt komplett beim Auftragnehmer. Der Bauherr muss nicht beweisen, dass Sie weniger gearbeitet haben – Sie müssen beweisen, dass Sie mehr gearbeitet haben. Diese Asymmetrie ist der Kern des Problems, und sie erklärt, warum unzureichend dokumentierte Regie fast immer gekürzt wird: Der Prüfer kann streichen, was er nicht nachvollziehen kann, ohne selbst ein Risiko einzugehen. Streicht er zu Unrecht, müssen Sie ihn verklagen – und ohne Papier verlieren Sie genau diesen Kampf vorher schon.

Der Teufel steckt im Wort „beauftragt”. Ein Zuruf vom Bauleiter – „ziehen Sie noch das Kabel nach” – ist keine saubere Beauftragung, auch wenn es sich so anfühlt. Fehlt die Schriftform oder zumindest ein dokumentierter Auftragsschein, steht im Streitfall Ihr Wort gegen das des Bauherrn. Und dann geht es oft um fünfstellige Beträge.

Ein konkretes Beispiel: Auf einem Logistikneubau weist der Bauleiter den Elektrobetrieb an, „links noch zwei Leerrohre mitzunehmen”. Der Polier notiert nichts, das Team arbeitet sechs Stunden. In der Abrechnung behauptet der Bauherr, die Rohre seien über die LV-Position „Leerrohr DN 100 verlegen” abgedeckt – und behält recht. Der Betrieb hat sechs Stunden gearbeitet und bekommt dafür nichts. Der Fehler lag nicht in der Arbeit, sondern 30 Sekunden früher: beim fehlenden Regieschein.

Zwei klassische Fallen bei Regiearbeiten auf Großprojekten:

  • Leistungsverzeichnis-Falle: Die Arbeit ist doch im LV abgedeckt – dann ist sie nicht als Regie abrechenbar, obwohl Ihr Aufwand real war. Folge: Erst LV-Position lesen, dann Regieschein schreiben. Diese 60 Sekunden Nachschlagen entscheiden über tausende Euro. Die unwirtschaftliche Variante: Sie haben die Arbeit im Stundenlohn erledigt, müssen sie aber über den meist knapper kalkulierten Einheitspreis abrechnen – die Differenz zahlen Sie aus eigener Tasche.
  • Anweisungs-Falle: Ein Subunternehmer des Bauherrn weist Sie an, ohne dass der Auftraggeber es bestätigt hat. Folge: Immer klären, wessen Anweisung zählt – und diese Person auf dem Regieschein unterschreiben lassen. Denn im Streitfall sagt der Auftraggeber: „Der war nicht befugt, Sie zu beauftragen” – und Ihre Stunden hängen in der Luft.

Beide Fallen lassen sich nur mit Papier vermeiden. Merken Sie sich die Grundlogik: Bei Regiearbeiten ist Ihr Papier nicht Verwaltungsaufwand, sondern das Produkt selbst. Sie verkaufen keine Wand, Sie verkaufen den Nachweis Ihrer Stunden. Was Sie nicht belegen können, haben Sie – ökonomisch betrachtet – nicht gemacht.

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So beauftragen Sie Regiearbeiten sauber – in 5 Schritten

Regiearbeiten werden abgerechnet, wenn Sie vor Arbeitsbeginn eine schriftliche Grundlage haben. Das ist keine Bürokratie, das ist Ihr Geld. So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  1. Auftrag prüfen: Ist die angefahrene Leistung wirklich nicht im LV enthalten? Lesen Sie die Position nach – nicht „überfliegen”, sondern lesen. Entscheidungsregel: Kann die Leistung unter eine bestehende LV-Position fallen, handelt es sich um Mehrmenge, nicht um Regie – und Mehrmengen rechnen Sie über das Aufmaß ab, meist zu besseren Konditionen. Der Grund für den Unterschied: Ein Einheitspreis enthält Ihre ursprüngliche Ausschreibungskalkulation mit allen Zuschlägen – ein Regielohnsatz dagegen wird vor Ort oft mühsam ausgehandelt und gern nach unten gedrückt.
  2. Regieschein ausstellen: Datum, Ort, Leistung, voraussichtlicher Stundenaufwand, Geräteeinsatz, Material. Unterschrift des Bauleiters einholen – vor Arbeitsbeginn. Praxis-Tipp: Halten Sie Blocks mit Durchschlag im Baustellenwagen. Der unterzeichnete Durchschlag geht ins Baubüro, das Original an den Bauherrn.
  3. Stundenlohn vereinbaren: Legen Sie die Lohnsätze fest (Regielohnsätze, Zuschläge, Gemeinkosten). Gibt es Stundenlohn-Verzeichnisse im Vertrag, nutzen Sie diese. Warum das wichtig ist: Wer den Lohn erst nach der Leistung verhandelt, verhandelt aus einer Position der Schwäche – die Arbeit ist ja bereits erbracht und damit Ihr Druckmittel weg. Der Bauherr weiß das und nutzt es.
  4. Bautagebuch pflegen: Jede Regieleistung täglich eintragen, mit Verweis auf den Regieschein. Das Bautagebuch ist Ihr wichtigster Zeuge – weil es zeitnah, fortlaufend und von beiden Seiten einsehbar entsteht und damit vor Gericht als glaubwürdiges Dokument gilt, anders als nachträglich zusammengestellte Listen.
  5. Wöchentlich abrechnen oder anerkennen lassen: Lassen Sie Zwischenstände gegenzeichnen. Der entscheidende Effekt: Eine anerkannte Zwischenrechnung verschiebt die Beweislast – nachträgliche Kürzungen werden für den Bauherrn deutlich schwieriger, weil er die Zwischenstände bereits bestätigt hat.

Ein Beispiel aus der Praxis: Auf einem Wohnungsneubau verlangt der Bauherr nachträglich zusätzliche Entwässerungsgräben. Der Vorarbeiter füllt einen Regieschein aus, der Bauleiter unterschreibt am selben Tag. Nach drei Wochen sind es 92 Stunden à 58 Euro plus Bagger zu 35 Euro pro Stunde – rund 8.600 Euro. Die Abrechnung läuft ohne eine einzige Rückfrage durch, weil das Papier von Tag eins an gestimmt hat. Der benachbarte Betrieb auf derselben Baustelle hatte dieselbe Anweisung, aber nur mündlich – und hat am Ende 60 Prozent der Stunden abgeschrieben. Gleiche Arbeit, gleiche Baustelle, gleicher Bauherr: Der einzige Unterschied war ein Blatt Papier mit Unterschrift.

Merksatz: Was nicht unterschrieben ist, war aus Sicht des Bauherrn vielleicht nie beauftragt. Der Regieschein vor Arbeitsbeginn ist Ihr wichtigstes Werkzeug bei Regiearbeiten – er kostet 60 Sekunden und sichert tausende Euro.
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Stundennachweise führen, die jeder Prüfer akzeptiert

Der Stundennachweis ist das Herzstück jeder Regieabrechnung. Ein Nachweis wird anerkannt, wenn er Datum, Person, Leistung, Stundenanzahl und Anweisungsgrund einzeln ausweist – Sammelzeilen wie „diverse Arbeiten, 40 h” fallen bei der Prüfung regelmäßig raus. Der Grund ist einfach nachvollziehbar: Ein Prüfer muss jede einzelne Stunde einem Auftrag und einer Leistung zuordnen können. Wo er das nicht kann, muss er kürzen – nicht weil er böswillig ist, sondern weil sein eigenes Controlling ihn darauf verpflichtet. Versetzen Sie sich in seine Position: Er verantwortet gegenüber dem Bauherrn jede Zeile, die er durchwinkt. Je einfacher Sie dem Prüfer seine Arbeit machen, desto seltener wird gekürzt – das ist keine Frage des guten Willens, sondern des Anreizes.

Genauso wichtig: Die Nachweise müssen zeitnah erstellt werden, also täglich oder wöchentlich, nicht Monate später aus dem Gedächtnis. Ein Nachweis, der erst im Streitfall „rekonstruiert” wird, verliert vor Gericht massiv an Gewicht – ihm fehlt die Unmittelbarkeit, die Glaubwürdigkeit ausmacht. Wer behauptet, sich nach acht Monaten noch exakt an jede halbe Stunde zu erinnern, glaubt selbst niemand – und der Prüfer erst recht nicht.

So sieht ein belastbarer Eintrag aus: „14.03., Maurer Meier, Aufmauern Durchbruch Wandscheibe EG nach Anweisung Bauleiter Hr. K. (Regieschein Nr. 12), 6,5 h.” Damit kann ein Prüfer drei Monate später noch nachvollziehen, wer wo warum gearbeitet hat. Vergleichen Sie das mit „Maurerarbeiten 6 h” – da beginnt das Feilschen, weil der Eintrag alles offenlässt: Welche Wand? Wessen Anweisung? War das Regie oder Vertragsleistung? Der Unterschied zwischen beiden Einträgen sind 20 Sekunden Schreibarbeit pro Tag – und am Monatsende mehrere tausend Euro Abrechnungsdifferenz.

Ein oft unterschätzter Punkt auf Großbaustellen: Trennen Sie Vertrags- und Regiestunden pro Mitarbeiter und pro Tag. Wenn Ihr Maurer morgens im Vertragsbereich arbeitet und nachmittags auf Regie, brauchen Sie zwei getrennte Einträge. Warum: Ein Tag mit nur einem Sammeleintrag wirkt zwangsläufig geschätzt – und Geschätztes wird gekürzt, oft pauschal um 20 bis 30 Prozent. Die Trennung kostet nichts und signalisiert dem Prüfer: Hier wird sauber gearbeitet. Das zahlt sich oft schon zu Beginn der Prüfung in Form eines kooperativeren Tons aus – Prüfer honorieren spürbare Sorgfalt mit weniger Kleinkrieg.

Auch Wartezeiten und Behinderungen gehören dokumentiert. Wenn Ihre Kollegen zwei Stunden auf Material oder Freigabe warten, ist das keine „verschenkte” Zeit: Behinderungen können unter VOB/B § 6 (Behinderung und Unterbrechung) anspruchsbegründend sein. Aber nur mit Eintrag im Bautagebuch, inklusive Uhrzeit und Grund. Beispiel: „09:00–11:15, 4 Mann Elektro, Warten auf Freigabe der Decke durch PR (Hr. S.), Meldung telefonisch erfolgt 09:05″ – ein solcher Eintrag ist praktisch unkürzbar, weil er Ursache, Dauer und Meldung lückenlos zeigt. Ohne den Eintrag gilt das Gegenteil: Nicht dokumentierte Wartezeit gilt als Ihre eigene Sorgfaltspflichtverletzung bei der Ablaufplanung – Sie tragen dann also nicht nur den Schaden, sondern zusätzlich die Schuld.

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Regie vs. Nachtrag vs. Vertragsleistung – die Abgrenzung, die über Ihr Geld entscheidet

Die Abgrenzung zwischen Vertragsleistung, Nachtrag und Regie entscheidet darüber, ob Sie für eine Arbeit voll, teilweise oder gar nicht bezahlt werden. Viele Betriebe mischen diese Kategorien – und verschenken dabei systematisch Marge.

KriteriumVertragsleistungNachtrag (geänderte Leistung)Regiearbeit
GrundlageLeistungsverzeichnisVOB/B § 1 Abs. 4, § 2Schriftliche Einzelbeauftragung, Stundenlohn
AbrechnungAufmaß über LV-PositionNeue Position oder EinheitspreisStunden, Geräte, Material nach Nachweis
Typisches RisikoMengenabweichungStreuung in der PreisfindungAbstriche bei fehlender Dokumentation
BeweismittelGemeinsames AufmaßSchriftverkehr, BauzeitplanRegieschein + Stundennachweis + Bautagebuch

Die goldene Regel lautet: Was mengenmäßig erfassbar ist, gehört als Nachtrag mit Preis, was nur nach Aufwand läuft, als Regie. Der Hintergrund ist ökonomisch: Ein Nachtragspreis enthält Ihre volle Kalkulation inklusive Gemeinkostenzuschlägen und Gewinn – bei Stundenlohn drücken viele Auftraggeber die Regielohnsätze und streichen Zuschläge, sodass die Marge schrumpft, je länger die Leistung läuft. Mit anderen Worten: Dieselbe Arbeit bringt je nach Kategorie unterschiedliche Marge – die Einordnung ist deshalb eine Preisentscheidung, keine Formsache.

Ein Beispiel zur Einordnung: Ein Durchbruch mit klar messbarer Fläche von 2,4 m²? Nachtrag – Sie können einen Einheitspreis ansetzen und normal kalkulieren. Das Ausräumen eines überfluteten Kellers nach Starkregen, bei dem niemand vorher sagen kann, ob es drei Stunden oder drei Tage dauert? Klassische Regie – hier schützt Sie der Stundensatz gerade davor, ein unkalkulierbares Risiko zum Festpreis zu übernehmen. Die Kategorien sind also keine Schubladen für Bürokraten, sondern Instrumente der Risikoverteilung: Wer die richtige wählt, trägt kein unkalkulierbares Risiko und gibt gleichzeitig keine Marge her.

Wichtig: Der Übergang ist fließend, und manche Auftraggeber versuchen, mengenmäßige Nachträge in Stundenlohn zu drängen – das kostet Sie oft Gemeinkosten und Marge. Hier lohnt es sich, hartnäckig zu bleiben und die gewerbliche Praxis nach VOB/B § 2 Abs. 5 (Preisbildung nach tatsächlichen Aufwendungen bei geänderten Leistungen) ins Feld zu führen. Praktische Entscheidungshilfe für den Baustellenalltag: Fragen Sie sich drei Dinge – (1) Kann ich die Leistung messen? (2) Steht sie im LV? (3) Gibt es eine schriftliche Einzelbeauftragung? Messbar und nicht im LV: Nachtrag. Nicht messbar und schriftlich beauftragt: Regie. Nicht messbar und nicht beauftragt: erst Beauftragung sichern, dann arbeiten. Für den Einzelfall Ihrer Kalkulation gilt: Vertrag lesen, im Zweifel fachkundig beraten lassen.

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Digitale Werkzeuge, die Regieabrechnungen von selbst schreiben

Digitale Zeiterfassung spart bei Regiearbeiten am meisten Zeit – nicht beim Erfassen, sondern beim Streiten. Denn eine App, die Ort, Zeit und Leistung automatisch protokolliert, erzeugt Nachweise, die kaum angreifbar sind. Der eigentliche Tradeoff ist ein anderer: Sie investieren ein paar Wochen Gewöhnung im Team und einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Monat – und bekommen dafür Abrechnungsläufe, die statt zwei Wochen drei Tage dauern, plus eine deutlich geringere Abstrichquote. Viele Betriebe berichten, dass sich die Abrechnungsläufe durch digitale Erfassung spürbar beschleunigen – auch wenn die konkrete Ersparnis je Projekt schwankt.

Was Sie digital abbilden sollten – und warum jeweils:

  • Mobil erfasste Stundenzettel mit Foto- und GPS-Funktion – pro Mitarbeiter, pro Tag, getrennt nach Auftrag. Warum: Der Zeitstempel entsteht dort, wo die Arbeit passiert, nicht abends im Baubüro – das macht den Nachweis unangreifbar, weil niemand mehr behaupten kann, die Zeiten seien „nachträglich glattgezogen” worden.
  • Digitale Regiescheine, die der Bauleiter direkt auf dem Tablet gegenzeichnet. Warum: Die Unterschrift kommt sofort, nicht „bis Freitag” – und der Bauleiter kann nicht später behaupten, er habe nichts gewusst.
  • Bautagebuch-Software, die Witterung, Behinderungen und Anweisungen automatisch mitschneidet. Warum: Witterungsdaten sind später bei Bauzeitverlängerungsansprüchen Gold wert – und keinerlei Mehraufwand, wenn das Tool sie selbst einträgt. Wer im Nachhinein beweisen muss, dass es am 17. November durchgehend geregnet hat, tut sich ohne automatische Wetterdaten schwer.
  • Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung, damit ein abgerechneter Stundensatz nie unter Ihren Einkaufspreis liegt. Warum: Das ist die stillste, teuerste Falle – ein Regielohn, der die eigenen Lohnkosten nicht deckt, wird mit jeder abgerechneten Stunde zum Verlustgeschäft. Ohne Schnittstelle merkt keiner, dass die Marge negativ ist, bis die Jahresabrechnung es offenlegt.

Ein konkretes Beispiel: Ein mittlerer Rohbaubetrieb mit 25 Leuten auf drei Großbaustellen. Früher stapelten sich Stundenzettel im Baubüro, die Abrechnung brauchte zwei Wochen pro Monat – und jeden Monat strichen die Prüfer im Schnitt zwei Arbeitstage an Regiestunden zusammen. Nach der Umstellung auf mobile Erfassung mit digitalem Regieschein geht der monatliche Abrechnungslauf in drei Tagen, und die Abstrichquote bei Regiestunden ist spürbar gesunken. Nicht wegen besserer Argumente, sondern wegen besserer Belege: Der Prüfer sieht GPS-Zeitstempel und gegenzeichnete Regiescheine und hört auf zu feilschen.

Sie brauchen dafür keine BIM-Methodik mit Digitalem Zwilling. BIM und Digitale Zwillinge sind auf großen Projekten sinnvoll, wenn es um Mengenermittlung und Terminplanung geht – aber für Regieabrechnung genügt eine simple Zeiterfassungsapp plus Disziplin. So starten Sie praktisch: Wählen Sie eine Baustelle aus, testen Sie drei Monate lang mobile Stundenzettel plus digitalen Regieschein, und vergleichen Sie Abrechnungsdauer und Abstrichquote vorher/nachher. Die Zahlen überzeugen Ihre Mannschaft schneller als jede Ansprache. Fangen Sie klein an, aber fangen Sie an.

Die 6 Fehler, die bei Regiearbeiten am häufigsten Geld kosten

Die häufigsten Verluste bei Regiearbeiten entstehen nicht durch böse Bauherrn, sondern durch eigene Schlamperei. Diese sechs Fehler sehen Prüfer immer wieder – und jeder einzelne ist vermeidbar.

  1. Mündliche Beauftragung ohne Bestätigung: Der Klassiker. Typisches Szenario: Bauleiter ruft über den Hof „Können Sie noch kurz die Kante abziehen?”, Ihr Kollege nickt, acht Stunden später gibt es keine Spur auf dem Papier. Immer nachfassen: „Geben Sie mir das kurz schriftlich, dann können wir sofort anfangen.” – dieser eine Satz verbindet die Schriftform mit einem Anreiz für den Bauleiter, denn er will die Arbeit ja schnell haben.
  2. Sammel-Stundenzettel: „Team Erdarbeiten, 120 h” – das wird gekürzt, weil kein Prüfer 120 Stunden aufschlüsseln kann, die Sie selbst nicht aufgeschlüsselt haben. Immer pro Person und Leistung auflösen.
  3. Zu späte Dokumentation: Ein Bautagebuch, das Monate später „rekonstruiert” wird, taugt als Beweis kaum noch etwas – weil ihm die Zeitnähe fehlt, die Glaubwürdigkeit ausmacht. Regel: Eintrag am selben Tag, sonst gar nicht.
  4. Fehlende Zuschläge und Gemeinkosten: Regielöhne ohne Baustellengemeinkosten, Winterbauzuschlag oder Gerätelohn rechnen sich nicht. Rechenbeispiel: 100 Stunden à 45 Euro reiner Lohn ohne Gemeinkosten heißt bei tatsächlichen Vollkosten von 65 Euro pro Stunde 2.000 Euro Verlust auf eine einzige Position. Denken Sie an VOB/B § 2 Abs. 5 – Aufwand vollständig ansetzen. Der Fehler passiert leicht, weil der reine Lohnsatz auf den ersten Blick profitabel wirkt – erst die Vollkostenrechnung zeigt das Minus.
  5. Regie für Leistungen, die im LV stehen: Sie verschenken die Differenz zwischen Einheitspreis und Stundenlohn – oft 30 bis 50 Prozent der Position. Erst LV prüfen, dann Regieschein.
  6. Keine Zwischenanerkennung: Wer erst mit der Schlussrechnung alles einreicht, verhandelt aus der schwächsten Position – und riskiert bei VOB/B-Verträgen zusätzlich Ausschlussfristen. Wöchentlich oder monatlich gegenzeichnen lassen.

Wie Sie diese Liste praktisch nutzen: Gehen Sie sie einmal pro Quartal als Checkliste durch und markieren Sie, welcher Fehler auf Ihrer letzten Abrechnung am ehesten zutraf. Konzentrieren Sie sich dann auf genau diesen einen – nicht auf alle sechs. Betriebe, die versuchen, alles gleichzeitig zu ändern, ändern am Ende nichts, weil niemand drei neue Gewohnheiten gleichzeitig durchhält – eine schon. Zahlen Sie darauf acht, dann fällt die spätere Prüfung meistens unspektakulär aus. Und unspektakulär ist bei Abrechnungen genau das, was Sie wollen.

Häufige Fragen

Was zählt alles als Regiearbeit?

Regiearbeiten sind alle Leistungen außerhalb der vertraglich vereinbarten Positionen, die nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand abgerechnet werden. Typische Beispiele: Beseitigung von Sturmschäden, Nachgrabearbeiten, Arbeiten auf Anweisung des Bauleiters außerhalb des LV, Notmaßnahmen nach Wasserrohrbruch. Abzugrenzen sind sie von Nachträgen mit messbaren Mengen und von regulären Vertragsleistungen.

Muss eine Regiearbeit schriftlich beauftragt werden?

Muss nicht, aber sollte dringend. Ohne schriftliche Grundlage – Regieschein, Bauanweisung mit Unterschrift oder zumindest bestätigten Schriftverkehr – tragen Sie im Streitfall das Nachweismaß. Ein Regieschein, den der Bauleiter vor Arbeitsbeginn gegenzeichnet, ist die gängige und bewährte Praxis. Im Einzelfall zählt Ihr Vertrag; für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an eine fachkundige Beratung.

Welche Löhne darf ich für Regiearbeiten ansetzen?

Entscheidend ist die vertragliche Vereinbarung. Gibt es Stundenlohnverzeichnisse oder Regielohnsätze im Vertrag, gelten diese. Fehlen sie, wird die Vergütung nach den Grundsätzen der VOB/B § 2 Abs. 5 ermittelt – also nach Ihrem tatsächlichen Aufwand inklusive Lohnnebenkosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn. Wichtig: Vergessen Sie Zuschläge wie Wintergeld oder Gerätevorhaltung nicht.

Wie lange habe ich Zeit, Regiearbeiten abzurechnen?

Bei Verträgen nach VOB/B gelten die Fristen des § 16 Nr. 3 für Nachträge – danach können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie sie innerhalb von bestimmten Ausschlussfristen nach Bekanntwerden angezeigt haben. Deshalb gilt: Regieleistungen wöchentlich oder monatlich abgerechnet oder zumindest anerkannt lassen. Wer bis zur Schlussrechnung wartet, riskiert den vollständigen Ausschluss. Details regelt Ihr Vertrag.

Lohnt sich eine Zeiterfassungs-App auch für kleinere Betriebe?

Ja. Der Nutzen entsteht nicht durch die Technik selbst, sondern durch die sauberen Nachweise, die sie erzeugt. Schon eine einfache App mit digitalen Stundenzetteln und Gegenzeichnungsfunktion spart bei der monatlichen Abrechnung Tage und senkt die Abstrichquote bei Regiestunden. Voraussetzung ist Disziplin im Team – die beste App ersetzt keinen geführten Stundenzettel.

Unser Fazit

Wenn Sie nur eine Sache aus diesem Artikel mitnehmen: Der Regieschein kommt vor die Arbeit, nicht nach ihr. Alles andere – Stundennachweis, Bautagebuch, Zwischenanerkennung – hängt an diesem einen Punkt. Wer die Reihenfolge einhält, muss bei der Abrechnung nichts verschenken und nichts erklären.

Regiearbeiten sind kein Notnagel, sondern ein Werkzeug. Wer sie sauber plant, verdient an ihnen wie an jeder Vertragsposition. Wer sie schlampig behandelt, zahlt am Ende drauf – Stunde für Stunde. Fangen Sie auf Ihrer nächsten Baustelle mit einem einzigen Blatt Papier an: dem Regieschein in der Brusttasche.

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